„Das Verfahren nach August Zillmer ist mit Sicherheit eine der wichtigsten Stellschrauben für das Erfolgsprojekt „Vorsorge- und Versicherungsverträge“ in den letzten 100 Jahren“, Volker Eisele, Leiter Bankenvertrieb, die Bayerische.

Und weshalb ist das Zillmerverfahren derart erfolgreich? Weil die sogenannten „gezillmerten“ Tarife vorsehen, dass die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen werden. Das Ergebnis: Der Vorsorgevertrag startet mit geringem, meist sogar mit negativem Deckungskapital.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Stabiler Standard

Das Zillmerverfahren ist im Versicherungswesen tradiert und wird als Standardverfahren zur Entlohnung des Vertriebs herangezogen. Der Vorteil eines „ungezillmerten Tarifs“ dagegen liegt auf der Hand: Er verteilt die Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit. So ist ein von Beginn an höherer und regelmäßig positiver Wert im Vertrag sichergestellt.

Und solche hohen Vertragswerte zu einem frühen Zeitpunkt sind insbesondere wichtig, wenn:

  • Arbeitnehmer ihren Vertrag aufgrund von Arbeitslosigkeit, finanziellen Schwierigkeiten oder sonstigen Unwägbarkeiten beitragsfrei stellen müssen
  • Arbeitnehmer den Übertragungswert bei Arbeitgeberwechsel mitnehmen und der neue Arbeitgeber für die Zusage von Beginn an einstehen muss

Die hohen Vertragswerte von Beginn an sichern Ihnen zufriedene Kunden, denn für den Arbeitnehmer ist entscheidend, welche Wertauskunft er im Fall der Fälle erhält. Für Arbeitgeber, die nach dem Betriebsrentengesetz in die Pflicht genommen werden können, ist die Tarifauswahl deshalb von entscheidender Bedeutung.

Gezielt für Geringverdiener

Doch nicht nur die Versicherungsunternehmen selbst profitieren vom Zillmerverfahren. So sind die ungezillmerten Tarife unverzichtbar für die neue Förderung für Geringverdiener im Betriebsrentenstärkungsgesetz.

So wurde ein zusätzlicher Förderbetrag für Arbeitgeber eingeführt, die eine Altersversorgung für Geringverdiener fördern. Auch im Sinne des Arbeitgebers. Denn zum einen besteht für diese Mitarbeiter ein besonderer Bedarf aufgrund der geringen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zudem haben sie oft nicht die Mittel, um sich eine Altersversorgung aus eigenen Mitteln zu leisten. So schafft die Förderung zusätzliche Anreize für Arbeitgeber, gerade für diese Mitarbeiter einen Beitrag zu leisten.

Als Beispiel:

Zahlt ein Arbeitgeber einen Beitrag zwischen 240 Euro jährlich (mindestens) und 480 Euro jährlich (höchstens) für den Mitarbeiter in eine Direktversicherung, kann er 30 Prozent der Summe direkt bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung abziehen. Eine Voraussetzung für die Förderung: Es müssen ungezillmerte Tarife sein.

Ungezillmerte Tarife auch als Abschlusscourtage

Bereits seit vielen Jahren gehört das Angebot von ungezillmerten Tarifen in der betrieblichen Altersversorgung zu unserer Philosophie. Denn gerade in Bereich der bAV haben Pluspunkte wie hervorragende Leistungen und hohe Vertragswerte vom ersten Tag an einen hohen Stellenwert. Und die Kirsche auf der Sahnehaube: Die Vertriebsentlohnung kann auch in der Wirkung einer Abschlusscourtage ausgekehrt werden.

Ungezillmerte Tarife, mit Kostenverteilung über die gesamte Laufzeit, sind in den letzten 15 Jahren immer wieder als Antwort auf höchstrichterliche Rechtsprechungen gegen die Wirkung gezillmerter Tarife zitiert worden. Die Regelungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz sind da lediglich ein Fortschreiben dieser Sicht.

Titelbild: © conorcrowe/ Fotolia.com