Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) will der Gesetzgeber auch Mitarbeitenden kleinerer und mittlerer Betriebe (KMU) die Vorsorge über den Arbeitgeber ermöglichen. Die Gruppe der KMU ist aufgrund ihrer Innovationskraft, Marktfokussierung, Schnelligkeit und vor allem wegen der hohen Zahl an Arbeitnehmern für unsere Volkswirtschaft von eminenter Bedeutung. Leider sind die KMU aber bislang Schlusslicht was die Versorgung der Mitarbeitenden über den Betrieb angeht. Die Gründe hierfür sind am Ende unerheblich. Durch die gesetzlichen Vorgaben die zum 1.1.2018 wirksam wurden, hat der Gesetzgeber einige wertvolle und praktikable Vorgaben aufgestellt. Im Gesamtpaket stecken allerdings auch einige Vorgaben, die die Verantwortungsträger in den KMUs eher verunsichern und damit den Blick auf die eindeutig positiven Rahmenbedingungen verstellen. Dabei wurden alle Beteiligten Gruppen mit Vorteilen aus dem BRSG bedacht.

Die Arbeitnehmer

Für viele Verdiener kleinerer und mittlerer Einkommen ist eine private Vorsorge nur selten im notwendigen Umfange möglich. Dabei ist die Vorsorge über den Betrieb bereits seit 1974 mit Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen in der Ansparphase möglich. Diese Vorteile werden später im Bezug –aufgrund der geringen zu erwartenden gesetzlichen Rente- nur wenig mit Abgaben belastet. Ein doppelter Vorteil also. Dieser Basis bedient sich das BRSG und wendet die Sozialversicherungsvorteile, die auf Arbeitgeberseite entstehen, verpflichtend als Zuschuss dem Arbeitnehmer zu. Dieses Vorteilspaket nutzen tendenziell schon einige KMUs mehr als vor der Einführung des Gesetzes. Die Arbeitnehmer nutzen diese Chancen aber noch längst nicht ausreichend.

Die Arbeitgeber

KMUs nutzen in der Regel bereits Wege der betrieblichen Vorsorge. In der Praxis ist allerdings festzustellen, dass es häufig an Struktur und Durchdringung in den Betrieben fehlt. Diese fehlende Struktur gipfelt in ausgelassenen Chancen und geringen Nutzungsquoten in der Belegschaft. Sogar handfeste handwerkliche Fehler bei der Einrichtung sind an der Tagesordnung. Dabei stehen die Chancen gut, den Mitarbeitenden für kleinen Zusatzaufwand echte Gründe zu geben, dem Unternehmen treu zu bleiben. Gerade bei Leistungsträgern ein nicht zu unterschätzender Mehrwert. Vorteile über die Vorsorge im Betrieb sind Reduktion von Fehlzeiten, Krankheitskosten, variablere und  individuell anpassbare Entlohnungsmodelle, Loyalitätsförderung und nicht zuletzt das Arbeitgeberimage!

Der Firmenkundenberater

KMUs sind häufig Spezialisten in Ihrer Branche und in Ihrem Segment. Die volle Kraft und Aufmerksamkeit lenken sie in Richtung der Kernkompetenzen des Unternehmens und dessen Zielmarkt. Themen, die aus diesem Fokus fallen, werden häufig nur auf Zuruf und nach der ersten, meist emotionalen, Einschätzung priorisiert. Der Firmenkundenberater spielt hier eine ganz entscheidende Rolle. In den Entscheidungen und den Zahlen des Betriebes fest verankert, ergibt sich aus der Kundenbeziehung eine Beobachterposition. Aus dieser Perspektive kann der Firmenberater auf solche Zusatzchancen hinweisen. Spätestens bei der Auswertung von Bilanz- und GuV-kennzahlen müssen Themen, die rund um die Gewinnmaximierer oder Gewinnzehrer spielen, besprochen werden. Vorsorgethemen an sich spielen in vieler solcher Gespräche heute leider noch keine Rolle. Die Möglichkeit aus dem BRSG für ein Bankhaus echten Mehrwert für die eigenen KMUs zu gestalten sind wirklich hoch. Den eigenen Deckungsbeitrag damit ebenfalls zu beschleunigen ist nur legitimer Nebeneffekt.

Gerade im Segment der Vorsorge über den Betrieb gilt es, die Infrastruktur in den Bankhäusern zu verbessern. Da braucht es einen wirklich professionellen Partner. Bei der Bayerischen gehen wir den Weg der persönlichen Beratung, ebenso wie den digitalen. Gerne auch in Kombination.

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