Die letzten acht Jahre, die seit der US-Immobilienkrise vergangen sind, waren in den meisten Branchen gute bis sehr gute Jahre. Zumindest wenn man den Blickwinkel der Gewinnentwicklung der Unternehmen betrachtet. Während die Kapitalgesellschaften häufig versuchen die Chancen auf Gewinnoptimierung effektiv zu nutzen, bleiben die mittelständischen Unternehmen – häufig in Familienhand – in der Investitionsschleife. Ziel ist es das eigene Unternehmen fit für die Zukunft und damit auch für eventuell schlechtere Zeiten, zu halten. Nach vielen guten Jahren sicher keine schlechte Ausgangsbasis einmal kurz inne zu halten und über die Möglichkeiten nachzudenken, Betriebsvermögen ins Privatvermögen zu sichern. Allemal wichtig, da Unternehmer und Unternehmerfamilien dazu neigen, Gewinne stets in den Betrieb zu reinvestieren. Die Vorgaben der Steuergesetzgebung unterstützen diesen Weg sehr eindeutig! Die persönliche Zukunft bleibt zumindest in finanzieller Sicht, häufig auf der Strecke.
Das Modell Einmalzahlung
Der Wunsch zur Gewinnsicherung ins Privatvermögen ist zumal noch mehr verständlich wenn der Betrieb häufig die zentrale Säule der Daseinsvorsorge im Alter bedeutet. Eine Hypothek mit vielen Unbekannten, wie vielen Unternehmern im Rückblick klar wird. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, die die Vorsorge aus Gewinnen ermöglichen! Damit schaffen sich Unternehmerfamilien eine Sicherheit für später. Egal ob regelmäßige Beträge fließen sollen oder es die Nutzung von Einmalbeiträgen zur Vorsorgewirksamkeit betreffen soll. Eine tolle Möglichkeiten mit einem Wirksamkeitsgrad von nahezu 50 Prozent*.
*Berechnungsbeispiel: Wirksamkeitsgrad gerechnet, Einmalbeitrag mit Laufzeit von 11 Jahren, gegen die maximale Rückstellungshöhe nach §6a EStG. Beispiel wird auf Anfrage persönlich dargestellt und erklärt. Die steuerliche Bewertung erfolgt gemäß § 6a EStG unter Berücksichtigung der aktuellen BMF-Schreiben. Zukünftige Änderungen der Rechtslage sind nicht vorhersehbar, deswegen handelt es sich auch nur um voraussichtliche Werte, die nicht ein Versicherungsmathematisches Gutachten ersetzen. Für die handelsbilanzielle Bewertung wurde als Rechtgrundlage § 253 Abs. 2 HGB angewandt. Der Rechnungszins variiert monatlich. Da für die Zukunft keine Zinsprognosen von der deutschen Bundesbank veröffentlicht werden, wurde der aktuelle von der deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins (2,98% p.a.) für alle Berechnungen angesetzt, so dass es sich hier auch nur um einen beispielhaften Verlauf der Rückstellung handelt.
Das Modell Einmalzahlung berührt die Steuerbilanz – nicht aber die Handelsbilanz. Familienunternehmen mit Going-Concern-Idee bietet diese Variante eine hervorragende Ideengrundlage. Wir beleuchten deshalb das Modell kurz und prägnant für Sie.
Einmalzahlung mit Berührung der Steuerbilanz – aber ohne Handelsbilanzberührung
Zahlung des Einmalbetrages in 2019, dadurch wird die steuerliche Auswirkung trotz Verteilung sofort positiv spürbar. Steigende Rückstellungen bis zum letzten Jahr sorgen für ordentliche Gewinnreduzierungen! Die arbeitsrechtliche Garantie auf spätere Leistungen der Firma gegenüber dem Begünstigten (in der Regel der geschäftsführenden Person), erteilt das Unternehmen. Die Höhe und Art der festgelegten Garantieleistung kann für das Unternehmen durchaus zum Problemherd werden. Hier ist es besonders wichtig, aktuarische Unterstützung mitzunehmen. Die Rentenzusage wird arbeitsrechtlich geschlossen, dadurch kann die Höhe der Rentenzusage verhältnismäßig frei formuliert werden. Das bedeutet: Die Rückdeckungsversicherung erzeugt zum Beispiel eine mögliche Monatsrente von 2500 Euro. Daraus könnte eine arbeitsrechtliche Zusage von 1000 Euro garantiert werden. Die Ansatzhöhe des Garantiebetrages sollte in der Abwägung von Machbarkeit und Steuerbilanz austariert werden. Zukunftssicher eben – wie es in familiengeführten Unternehmen Usus ist.
Dabei wählt der Unternehmer sein Vorsorgeinstrument selber! Von der kostenoptimierten Vorsorge per Exchange Traded Funds (ETF) bis hin zur offen Spezialfondsanlage mit klimafreundlicher Energieerzeugung reicht die Palette.
Speziell für Firmenkundenberater, Vermögensanlageberater und Private Banker halten wir Ansprechpartner bereit. Kontaktieren Sie uns doch einfach für einen konkreten Beratungsfall! Beispielrechnungen und Zusatzinformationen erhalten Sie gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung.
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